Allgemeines zum Ort:

Hainspitz liegt im östlichen Bereich des Saale-Holzland-Kreises
ca. 5 km westlich der Kreisstadt Eisenberg im Nordosten Thüringens.
Der Ort befindet sich zwischen den beiden Oberzentren Jena und
Gera. Hainspitz ist ein Ort mit dörflichen Siedlungsstrukturen und
landwirtschaftlicher Prägung, die Gemarkung umfasst eine Fläche
von 5,17 ha. Der Ort besteht aus zwei historischen Ortsteilen:
dem „Kirchdorf“ und dem „Seedorf“.

Die Mehrzahl der Gebäude im Ort sind Einfamilienhäuser.
Einige historische Bauten sind Dreiseiten-Bauernhöfe und verweisen
auf die ehemals landwirtschaftliche Prägung. Die Kirche im Ort
ist das höchste Gebäude und weist eine oktogonale Kuppel mit Spitze auf.

Ein ehemaliger Bahnhof (Zugstrecke Eisenberg-Bürgel-Porstendorf)
befindet sich im Norden des Ortes. Weitere historische
Gebäude waren Landarbeiterhäuser, Tischlereien/Zimmereien bzw.
Stellmachereien und enthalten noch rudimentär entsprechende
An- und Ausbauten.

Für das Dorf Hainspitz wird nach KAHL, W. eine Ersterwähnung
zum 8. September 1259 angegeben. Er bezieht sich auf ein
Urkundenbuch der Stadt und des Klosters Bürgel. Dabei ist das Dorf
eine deutsche Gründung und „... führte von seiner Lage noch im
16. Jahrhundert den Namen „zu dem Haynichen“ oder „zum Hayn“
mit dem Zusatz „an der Hainspitze gelegen“.

 

Gutspark

Die Geschichte des Parks lässt sich anhand der Chronik des Ortes
nicht eindeutig reproduzieren.

Das Zählen der Jahresringe an verschiedenen Stubben
(historische Buchen und Eichen) ergab ein ungefähres Alter
von 160 Jahren. Das bedeutet, die planmäßige Anlage des Parks kann
ungefähr auf den Zeitraum zwischen 1840 bis 1880 datiert werden.

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der derzeitigen Datenlage
der Park erst nach 1854 (1855) angelegt wurde. Hierbei kommt entweder
Freiherr Carl Haino, braunschweigischer Kammerjunker oder,
wesentlich später, Rittmeister Dr. jur. Albert Vollsack aus Leipzig
(ab 1874) infrage.

Die historischen Besitzverhältnisse sind an die Besitzverhältnisse
des Ritterguts gebunden.

Nach 1945 kam es zur Enteignung der Besitzer und der Pächter
des Rittergutes in Hainspitz. Grundstücke und Ländereien des
ehemaligen Rittergutes wurden unter den Neubauern und den
Einheimischen aufgeteilt. Nach der politischen Wende 1990
wurden die enteigneten Flächen der Treuhandverwaltung unterstellt.
Der Park wurde dem Staatsforst unterstellt. Die von der BVG
verwalteten Flächen konnten seitens der Gemeinde
2004/2005 erworben werden.

Der Park unterliegt zweifachem Schutzstatus. Zum einen
ist der Park in Gemeinschaft mit dem Hainspitzer See
Landschaftsschutzgebiet (LSG, Unterschutzstellung 20.12.1950),
zum anderen FFH-Gebiet. Als prioritäre Arten werden die
Fledermausarten (11 der in Thüringen vorkommenden 16 Arten)
angegeben.

Die als historischer Bestand ermittelten Bäume weisen eine
Anordnung im Stil des Landschaftsparks auf.

Dabei ist der Hainspitzer Gutspark in Gesamtheit mit der
Lindenallee, dem ihm vorgelagerten See, der Insel mit ebenfalls
historischem (Eichen-) Bestand und den 5-Brüder-Eichen zu betrachten.

Vom 1946 abgebrochenen Anbau des ehemaligen Ritterguts
mit Herren- und Empfangszimmer war ein Blick über den dem
Rittergut vorgelagerten „Kleinen Park“ mit „kleinem See“ über eine
Aussparung der Lindenallee über den See zur Insel und den
5-Brüder-Eichen möglich.

Der Park Hainspitz schließt sich unmittelbar an den Ort mit
seinen Gartenanlagen und an den Hainspitzer See an. Er hat durch
den höhlenreichen Altbaumbestand aus Eichen und Buchen sowie
durch verschiedene Standgewässer eine optimale
Ausstattung als Fledermaus-Lebensraum.

 

Der Hainspitzer Park wird von zwei Gewässern geprägt;
dem Stockteich und dem Wall.

Der Wall ist Teil der Fortifikationsanlagen des ehemaligen Ritterguts
von Hainspitz. Er stellt die nordwestliche und nördliche Grenze des
Parks dar und bestimmt durch seine Ausprägung die Formgebung des Parks.

Der See unterliegt einem zweifachen Schutzstatus. Der westliche Teil des
Sees mit seinem Röhrichtbestand unterliegt dem
Status eines Landschaftsschutzgebietes nach § 19 BNatSchG.

Der Hainspitzer See in seiner Gesamtheit ist als FFH-Gebiet
ausgewiesen, was aufgrund FFH-prioritärer Arten definiert ist.
Für den See sind die prioritären Arten als die Fledermausarten angegeben.