Gemeinde Hainspitz Thüringen

Allgemeines zum Ort:

Hainspitz liegt im östlichen Bereich des Saale-Holzland-Kreises ca. 5 km westlich der Kreisstadt Eisenberg im Nordosten Thüringens. Der Ort befindet sich zwischen den beiden Oberzentren Jena und Gera. Hainspitz ist ein Ort mit dörflichen Siedlungsstrukturen und landwirtschaftlicher Prägung, die Gemarkung umfasst eine Fläche von 5,17 ha. Der Ort besteht aus zwei historischen Ortsteilen:

  • dem „Kirchdorf“ und
  • dem „Seedorf“.

Die Mehrzahl der Gebäude im Ort sind Einfamilienhäuser. Einige historische Bauten sind Dreiseiten-Bauernhöfe und verweisen auf die ehemals landwirtschaftliche Prägung. Die Kirche im Ort ist das höchste Gebäude und weist eine oktogonale Kuppel mit Spitze auf.

Ein ehemaliger Bahnhof (Zugstrecke Eisenberg-Bürgel-Porstendorf) befindet sich im Norden des Ortes. Weitere historische Gebäude waren Landarbeiterhäuser, Tischlereien/Zimmereien bzw. Stellmachereien und enthalten noch rudimentär entsprechende An- und Ausbauten.

Für das Dorf Hainspitz wird nach KAHL, W. eine Ersterwähnung zum 8. September 1259 angegeben. Er bezieht sich auf ein Urkundenbuch der Stadt und des Klosters Bürgel. Dabei ist das Dorf eine deutsche Gründung und „... führte von seiner Lage noch im 16. Jahrhundert den Namen „zu dem Haynichen“ oder „zum Hayn“ mit dem Zusatz „an der Hainspitze gelegen“.

 

Gutspark

Die Geschichte des Parks lässt sich anhand der Chronik des Ortes nicht eindeutig reproduzieren. Das Zählen der Jahresringe an verschiedenen Stubben (historische Buchen und Eichen) ergab ein ungefähres Alter von 160 Jahren. Das bedeutet, die planmäßige Anlage des Parks kann ungefähr auf den Zeitraum zwischen 1840 bis 1880 datiert werden.

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der derzeitigen Datenlage der Park erst nach 1854 (1855) angelegt wurde. Hierbei kommt entweder Freiherr Carl Haino, braunschweigischer Kammerjunker oder, wesentlich später, Rittmeister Dr. jur. Albert Vollsack aus Leipzig (ab 1874) infrage.

Die historischen Besitzverhältnisse sind an die Besitzverhältnisse des Ritterguts gebunden.

Nach 1945 kam es zur Enteignung der Besitzer und der Pächter des Rittergutes in Hainspitz. Grundstücke und Ländereien des ehemaligen Rittergutes wurden unter den Neubauern und den Einheimischen aufgeteilt. Nach der politischen Wende 1990 wurden die enteigneten Flächen der Treuhandverwaltung unterstellt.
Der Park wurde dem Staatsforst unterstellt. Die von der BVG verwalteten Flächen konnten seitens der Gemeinde 2004/2005 erworben werden.

Der Park unterliegt zweifachem Schutzstatus. Zum einen ist der Park in Gemeinschaft mit dem Hainspitzer See Landschaftsschutzgebiet (LSG, Unterschutzstellung 20.12.1950), zum anderen FFH-Gebiet. Als prioritäre Arten werden die Fledermausarten (11 der in Thüringen vorkommenden 16 Arten) angegeben.

Die als historischer Bestand ermittelten Bäume weisen eine Anordnung im Stil des Landschaftsparks auf.

Dabei ist der Hainspitzer Gutspark in Gesamtheit mit der Lindenallee, dem ihm vorgelagerten See, der Insel mit ebenfalls historischem (Eichen-) Bestand und den 5-Brüder-Eichen zu betrachten.

Vom 1946 abgebrochenen Anbau des ehemaligen Ritterguts mit Herren- und Empfangszimmer war ein Blick über den dem Rittergut vorgelagerten „Kleinen Park“ mit „kleinem See“ über eine Aussparung der Lindenallee über den See zur Insel und den 5-Brüder-Eichen möglich.

Der Park Hainspitz schließt sich unmittelbar an den Ort mit seinen Gartenanlagen und an den Hainspitzer See an. Er hat durch den höhlenreichen Altbaumbestand aus Eichen und Buchen sowie durch verschiedene Standgewässer eine optimale Ausstattung als Fledermaus-Lebensraum.

Der Hainspitzer Park wird von zwei Gewässern geprägt;
dem Stockteich und dem Wall.

 

Der Wall ist Teil der Fortifikationsanlagen des ehemaligen Ritterguts von Hainspitz. Er stellt die nordwestliche und nördliche Grenze des Parks dar und bestimmt durch seine Ausprägung die Formgebung des Parks.

Der See unterliegt einem zweifachen Schutzstatus. Der westliche Teil des Sees mit seinem Röhrichtbestand unterliegt dem Status eines Landschaftsschutzgebietes nach § 19 BNatSchG.

Der Hainspitzer See in seiner Gesamtheit ist als FFH-Gebiet ausgewiesen, was aufgrund FFH-prioritärer Arten definiert ist. Für den See sind die prioritären Arten als die Fledermausarten angegeben.

 

Webcam Hainspitzer See

Webcam Hainspitzer See

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